• Unterstützung beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Information zu gesetzlichen Anforderungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung)
  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
  • Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Beratung zu allen Gefahrstoffthemen
  • Analyse der Ursachen von Arbeits- und Beinaheunfällen