- Unterstützung beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Information zu gesetzlichen Anforderungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung)
- Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Unterstützung
bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in den Bereichen
Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen (Gefährdungsbeurteilung)
- Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
- Beratung zu allen Gefahrstoffthemen
- Analyse der Ursachen von Arbeits- und Beinaheunfällen